Was ist ein Schufa-Eintrag?
Die Schufa („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Kredit- und Zahlverhalten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt. Diese Informationen werden in Form von Schufa-Einträgen in Schufa-Akten zusammengefasst und dienen der Berechnung des Schufa-Scores.
Ob ein Schufa-Eintrag positiv oder negativ zu bewerten ist, hängt vom Inhalt ab. Steht dort, dass Sie Kreditraten immer pünktlich und vertragsgemäß zahlen, wirkt sich das positiv auf Ihre Kreditwürdigkeit aus. Ist in Schufa-Einträgen aber festgehalten, dass Sie Kreditraten zu spät oder gar nicht zahlen, wirkt sich das negativ aus.
Fast alle volljährigen Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, haben Schufa-Einträge. Laut Aussage der Schufa sind knapp 90 Prozent aller Schufa-Einträge positiv zu bewerten.
In der Schufa-Akte beziehungsweise in den Schufa-Einträgen werden nur Daten gespeichert, die für die Berechnung Ihrer Kreditwürdigkeit relevant sind.
Die Vertragspartner der Schufa dürfen diese Informationen abfragen. Außerdem gibt es die kostenpflichtige Schufa-Bonitätsauskunft, umgangssprachlich oft Schufa-Selbstauskunft genannt, die etwa zur Vorlage bei Vermietern geeignet ist.
Möchten Sie wissen, welchen Daten die Schufa über Sie gesammelt hat, können Sie einmal pro Jahr eine kostenlose Schufa-Datenkopie anfordern. Diese Datenkopie ist allerdings nicht zur Weitergabe an Dritte geeignet, weil sie möglicherweise sensible Informationen enthält. Zur regelmäßigen Beobachtung der eigenen Bonität eignen sich die Abo-Angebote von „meineSCHUFA“.
In seltenen Fällen kann Ihre Schufa-Akte fehlerhafte oder veraltete Einträge enthalten. Das finden Sie mithilfe einer kostenlosen Datenkopie heraus. Informieren Sie die Schufa umgehend über solche Fehler. Sind dort zum Beispiel offene Schulden vermerkt, die Sie tatsächlich längst beglichen haben, wenden Sie sich an den einstigen Gläubiger. Bitten Sie ihn darum, einen sogenannten Erledigungsvermerk anzulegen.
Die Schufa speichert deutlich weniger Daten, als viele Verbraucher/innen annehmen. Diese Informationen verarbeitet die Wirtschaftsauskunftei nicht:
Negative Schufa-Einträge wirken sich nachteilig auf Ihre Bonität aus. Sie enthalten sogenannte Negativmerkmale, geben also Auskunft darüber, dass ein vertragswidriges Verhalten vorliegt oder vorlag.
Typisches vertragswidriges Verhalten ist zum Beispiel die Nicht-Zahlung von mehrfach angemahnten Rechnungen oder die verspätete beziehungsweise nicht vollständige Rückzahlung von Ratenkrediten. Auch laufende und abgeschlossene Mahn-, Inkasso- und Insolvenzverfahren zählen zu den Negativmerkmalen.
Vereinbarungen, die der Schuldner im Einverständnis mit dem Gläubiger trifft, etwa eine vorübergehende Ratenreduzierung oder Zahlpausen, ziehen keinen negativen Schufa-Eintrag nach sich. Außerdem können nur Vertragspartner der Schufa vertragswidriges Verhalten melden.
Nicht jede Zahlungsverzögerung belastet Ihre Bonität. Negative Schufa-Einträge werden nur angelegt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Haben Sie beispielsweise einen Zahlungstermin verschlafen, müssen Sie zweimal schriftlich gemahnt werden, bevor der Gläubiger die Information an die Schufa weiterleiten darf. Zwischen den Mahnungen müssen vier Wochen vergehen.
Außerdem darf der Gläubiger Verzögerungen nur weiterleiten, wenn Sie die offenen Rechnungen inklusive Mahngebühren bis zum Zeitpunkt der Meldung nicht beglichen haben. In der Regel bleibt also ausreichend Zeit, um negative Schufa-Einträge zu verhindern.
Erhalten Sie eine falsche Rechnung – etwa für einen Einkauf, den Sie gar nicht getätigt haben –, sollten Sie dieser unbedingt fristgerecht widersprechen. Ansonsten riskieren Sie bei Nicht-Zahlung einen negativen Schufa-Eintrag.
Schufa-Einträge bleiben nicht für immer bestehen, sondern werden je nach Inhalt nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht.
Schufa-Einträge sind vielfältig. Im Einzelfall können andere Vorgaben oder Einschränkungen gelten. Erkundigen Sie sich im Zweifel direkt bei der Schufa, wie lange ein bestimmter Eintrag bestehen bleibt.
Die Schufa und vergleichbare Auskunfteien funktionieren nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Einerseits stellt die Schufa ihren Vertragspartnern – etwa Kreditinstitute, Versicherungen, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler – die von ihr gesammelten Informationen zur Verfügung. Die Partnerunternehmen nutzen diese Daten, um die Zahlungsfähigkeit von Kundinnen und Kunden einzuschätzen, bevor sie Verträge mit ihnen eingehen. Andererseits leiten dieselben Schufa-Vertragspartner ihrerseits Informationen an die Schufa weiter. So erfährt die Schufa zum Beispiel, ob Sie Ihre Kreditraten vertragsgemäß zahlen oder ob Ihr Mobilfunkvertrag vom Anbieter gekündigt wurde.
Beide Seiten profitieren von diesem Austausch: Die Vertragspartner können mithilfe der Schufa-Daten Ihre Kreditwürdigkeit besser einschätzen, Risiken minimieren und Zahlungsausfälle vermeiden. Die Schufa wiederum vergrößert ihren Datenpool und verbessert so die Qualität ihrer Auskünfte.
Private Vermieter sind eine Ausnahme. Sie verlangen vor der Unterzeichnung von Mietverträgen immer häufiger eine Schufa-Selbstauskunft. Private Vermieter können aber selbst keine Informationen an die Schufa weiterleiten, weil sie nicht zu deren Vertragspartnern zählen.
Verbraucherverträge enthalten oft eine sogenannte Schufa-Klausel. Durch Unterzeichnung stimmen Verbraucher/innen der beschriebenen Datenerfassung zu. Darüber hinaus ist die Tätigkeit der Schufa auch durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legitimiert, weil hinter der Datenverarbeitung ein berechtigtes Interesse steht. Außerdem bezieht die Schufa zum Teil Informationen aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.